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Lernbereich Globale Entwicklung

Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung

Globales Lernen kann vielfältig im informellen, non-formalen und formalen Bildungsbereich stattfinden. Wie Globales Lernen in den schulischen Bereich eingebunden werden kann, zeigt der Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung, der durch die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) herausgegeben wurde.

 

Der Orientierungsrahmen dient dem Ziel, den Lernbereich Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung im Unterricht der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen fächerübergreifend zu verankern. Die KMK legt darin Lehrenden nahe, sich mit dem Thema „Globale Entwicklung“ in ihrem Unterricht zu beschäftigen und gibt konkrete Hinweise für die Umsetzungsmöglichkeiten einzelner Fächer und Bildungsbereiche. Ebenso werden die Kernkompetenzen „Erkennen, Bewerten und Handeln“, die Schüler*innen erwerben sollen, weiter spezifiziert. Der Orientierungsrahmen empfiehlt, Themen nachhaltiger Entwicklung in möglichst allen Schulfächern anzusprechen, damit Schülerinnen und Schüler gezielt und ganzheitlich mit dem Themenkomplex Nachhaltige Entwicklung erreicht werden.

 

Der Orientierungsrahmen richtet sich an alle am schulischen Bildungswesen Beteiligten, die mit der Gestaltung von Lehrplänen, Unterrichtsmaterialien oder mit Lehrerbildung befasst sind.

 

Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Orientierungsrahmens.

 

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Curriculare Vorgaben für den Lernbereich Lernen in globalen Zusammenhängen – Berlin

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg veröffentlichten 2013 Curriculare Vorgaben für den Lernbereich Lernen in globalen Zusammenhängen. Mit den Curricularen Vorgaben für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 wird die im Schulgesetz für Berlin genannte Möglichkeit der Einrichtung von Lernbereichen präzisiert. Entsprechend dem Schulgesetz (2004, §12 (2)) können Unterrichtsfächer, die in einem engen inhaltlichen Zusammenhang stehen, zu einem Lernbereich zusammengefasst werden auf der Grundlage übergreifender wissenschaftlicher Erkenntnisse und abgestimmter Lernziele. Die Grundlage bilden jeweils die Rahmenlehrpläne der beteiligten Fächer. Lernbereiche können im Unterricht unterschiedlich organisiert werden: fächerübergreifend, fächerverbindend, im Rahmen von Projekten, im Wahlpflichtunterricht oder unter Nutzung der zur Verfügung stehenden Profilstunden.

 

Wie Lernen in globalen Zusammenhängen praktisch umgesetzt werden kann, zeigen zwei Handreichungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:

 

Seit 2008 unterstützt die Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schule und entwicklungspolitischen Initiativen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und dem Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER e.V.) die Zusammenarbeit von Schulen und Anbietern des Globalen Lernens.

 

 

Zum Weiterlesen:

 

 

Bildquelle: Stephanie Hofschlaeger / pixelio

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